Gerichtskommissariat

Empfang Notariat Codalonga

Der Notar ist im Fall einer Verlassenschaft als Gerichtskommissär tätig und wickelt für das Gericht die dafür nötigen Amtshandlungen ab.

Der Notar als Gerichtskommissär ist aufgrund des Gesetzes ermächtigt ein Verlassenschaftsverfahren durchzuführen. Insbesondere umfasst die Tätigkeit nachstehende Tätigkeiten:

  • Todesfallaufnahme (Erörterung der Angehörigen-, und Vermögensverhältnisse und Besprechung über die weitere Vorgehensweise)
  • Erstellung eines Abhandlungsprotokolls sowie Belehrung über Art und Wirkung der unbedingten und bedingten Erbantrittserklärung;
  • Erstellung von umfangreichen Erbteilungs-, Pflichtteils-, und Vermächtnisübereinkommen;
  • Sofern eine erbliche Liegenschaft vorhanden ist: Berechnung des Steuertatbestandes sowie grundbücherliche Durchführung;
  • Sofern ein erbliches Unternehmen vorhanden ist: firmenbücherliche Durchführung;